Ralf 

 

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Kindeswohl
Mutterschutz
Menschenrechte
Und darüber hinaus
Stammzellenforschung
Die Stammzellenforschung ist eingeschränkt  erlaubt.
Grundsätzliches.
Die Stammzellen dürfen nicht folgende Kombinationen  enthalten und angewendet werden:Sowohl Mensch und Maschine als auch  Maschine und Mensch,Mensch und Mensch.
Bei Verstößen ist die Höchststrafe anzusetzen.
Das Gesetz ist Europaweit und darüber hinaus für gültig anzusehen.
Erklärung!
Die Kombinationen verstoßen gegen die Menschenwürde und werden vom neuen System als negative potenzielle Gefahr behandelt.
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